Atzenbrugg




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Ausfallsbonus für Tourismusbetriebe


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Um die heimischen Tourismusbetriebe zu unterstützen, hat die Bundesregierung heute den Ausfallsbonus von 15% (im März und April verdoppelt auf 30%) beschlossen.

Folgende Personen können diesen in Anspruch nehmen:
• Vermieter von Privatzimmern und Ferienwohnungen, die im eigenen Haushalt höchstens 10 Betten vermieten.
• Gewerbliche touristische Vermieter von Gästezimmern und/oder Ferienwohnungen, die aus dieser Tätigkeit Einkünfte gemäß § 28 EStG beziehen und dafür Tourismusabgaben (Orts- bzw. Nächtigungsabgaben) abführen.
• Sonstige in der touristischen Vermietung von Gästezimmern und/oder Ferienwohnungen tätige natürliche Personen, die aus dieser Tätigkeit Einkünfte gemäß § 28 EStG beziehen und dafür Tourismusabgaben abführen.
• Wein-, Mostbuschenschank und Almausschank
• Urlaub am Bauernhof-Betriebe

Zudem erhalten Vermieter, die bislang noch keine Förderungen erhalten haben, einen Zusatzbonus von 10%, sofern diese keinen Umsatzersatz, Härtefallfonds oder Fixkostenzuschuss erhalten haben.
Anträge sind ab Montag, 19. April bei der AMA möglich.

Atzenbrugg, 13.4.2021/Dop







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