Atzenbrugg





 

Informationen zur Gemeinderatswahl am 26. Jänner 2025


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Die Gemeinderatswahl findet alle fünf Jahre statt. Erstmals wird über die Aufteilung von 23 Gemeinderatsmandaten entschieden. Bislang setzte sich der Gemeinderat aus 21 Mitgliedern zusammen. Diese Erhöhung erfolgt aufgrund der gestiegenen Bevölkerungszahl. Wahlberechtigt sind alle zum Stichtag 30. September 2024 in der Gemeinde mit Hauptwohnsitz-gemeldeten Bürgerinnen und Bürger, die zum Wahltag ihr 16. Lebensjahr vollendet haben. Das heißt, dass am 26. Jänner 2025 insgesamt 2.758 Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde berechtigt sind, ihre Stimme abzugeben.

Im Laufe des Dezembers wird bzw. wurde Ihnen die "Amtliche Wahlinformation - Gemeinderatswahl 2025" zugestellt. Achten Sie daher bei all der Papierflut, die anlässlich der Wahl und der Vorweihnachtszeit an einen Haushalt verschickt wird, besonders auf diese amtliche Mitteilung. Diese ist mit Ihrem Namen personalisiert und beinhaltet einen Antragscode für die Beantragung einer Wahlkarte im Internet, einen schriftlichen, abtrennbaren Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert sowie einen Barcode für die schnellere Abwicklung bei der Wahl selbst.

Zur Wahl am 26. Jänner 2025 bringen Sie bitte einen amtlichen Lichtbildausweis und den personalisierten Abschnitt der "Amtlichen Wahlinformation" in das Wahllokal mit. Damit erleichtern Sie die Wahlabwicklung.

Wahlkarten:
Werden Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, dann beantragen Sie am besten eine Wahlkarte für die Briefwahl. Wahlkarten können ab dem Stichtag unter meinewahlkarte.at beantragt werden.
Natürlich können Sie auch persönlich im Gemeindeamt (mit einem amtlichen Lichtbildausweis oder mit der Anforderungskarte der amtlichen Wahlinformation) oder schriftlich per Post eine Wahlkarte beantragen. Bitte beachten: Wahlkarten für die Gemeinderatswahl können frühestens Anfang Jänner versendet werden.
Wahlkarten können nicht per Telefon beantragt werden. Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche und Online-Anträge ist Mittwoch, der 22. Jänner 2025, 24:00 Uhr bzw. wenn eine Abholung durch den Antragsteller oder einen Bevollmächtigten gewährleistet ist, können schriftliche Anträge bis Freitag, den 24. Jänner 2025, 12:00 Uhr erfolgen. Eine Persönliche Antragsstellung ist ebenso bis Freitag, den 24. Jänner 2025, 12:00 Uhr möglich.

Wählen mit Wahlkarten: Vor dem Wahltag:
Per Briefwahl, die Wahlkarte muss bis spätestens 26. Jänner 2025 um 6:30 Uhr bei der Gemeinde einlangen

Am Wahltag:
  • Durch persönliche Stimmabgabe in jedem Sprengel Ihrer Gemeinde.
  • Während der Öffnungszeiten kann die unterfertigte Briefwahlkarte in Ihrem Wahllokal abgegeben oder durch Boten überbracht werden.

    WAHLZEIT: 8.00 bis 13.00 Uhr

    Wahllokale:
  • Atzenbrugg, Archivraum bei der Polizei
    Wachauer Straße 5a, Atzenbrugg
  • Heiligeneich I, Mittelschule Heiligeneich
    St. Pöltner Straße 8, Heiligeneich
  • Heiligeneich II + Moosbierbaum,
    FF-Haus Heiligeneich,
    Moosbierbaumer Straße 5
  • Trasdorf, FF-Haus Trasdorf
    Dürnrohrer Straße 9, Trasdorf

    Information zur Sprengelaufteilung Heiligeneich I = Wahlsprengel 2 und Heilligeneich II = Wahlsprengel 3:

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