Atzenbrugg




Gemeinde-News




 

Silvester ohne Feuerwerk


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Das alte Jahr neigt sich dem Ende zu und das neue beginnt traditionell neben den guten Vorsätzen häufig mit einem Feuerwerk.

Die Verwendung von Feuerwerkskörpern/Silvesterknallern ab der Kategorie F2 (z.B. Schweizer Kracher, Knallfrösche etc.) ist im Ortsgebiet grundsätzlich ganzjährig verboten. Der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister steht es frei, teilweise eine Ausnahme zu erlauben, aber nur, soweit keine Gefährdung für Menschen, deren Eigentum, die öffentliche Sicherheit oder unzumutbare Lärmbelästigungen zu befürchten ist.
Seitens der Gemeinde Atzenbrugg gibt es keine Verordnung welche Feuerwerk erlauben würde.
Frau Bürgermeisterin Beate Jilch appelliert an Sie, sich an dieses Gesetz zu halten, so schützen wir unsere Gesundheit und schonen die Umwelt.



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