Atzenbrugg





 

Update Coronamaßnahmen (Aktuelle Maßnahmen ab 12. Dezember 2021)


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Die Bundesregierung und Bundesländer haben sich unter Einbeziehung von Expert:innen darauf verständigt, den allgemeinen Lockdown in Österreich unter bedachten Sicherheitsmaßnahmen wieder zu beenden - aber nur für Geimpfte und Genesene.

Für Personen ohne gültigen 2-G-Nachweis besteht weiterhin eine generelle Ausgangsbeschränkung. Nur unter bestimmten Voraussetzungen (Arbeit, Ausbildung, Einkauf von lebensnotwendigen Gütern etc.) dürfen diese Personen ihren eigenen Wohnbereich verlassen.
Personen unter 12 Jahren sind von den Ausgangsbeschränken und den Regelungen ausgenommen. Für Personen ab 12 Jahren ist der Ninja-Pass bis zur Beendigung der allgemeinen Schulpflicht einem 2-G-Nachweis gleichgestellt.

Konkret gelten ab 12. Dezember folgende Regelungen:

Maskenpflicht:
- FFP2-Maske verpflichtend in allen geschlossenen Räumen, auch am Arbeitsplatz (sofern keine anderen geeigneten Schutzvorrichtungen vorhanden)

Ausgangsbeschränkungen:
für Personen ohne gültigen 2-G-Nachweis:


Ganztägige Ausgangsbeschränkungen:
Ausnahmegründe zum Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs sind:
- Abwendung einer unmittelbaren Gefahr von Leib, Leben & Eigentum
- Betreuung und Hilfe für unterstützungsbedürftige Personen sowie die
- Ausübung familiärer Rechte und Erfüllung familiärer Pflichten
- Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens:
- notwendige Besorgungen des täglichen Lebens,
- Kontakt mit einzelnen engsten Angehörigen, wichtigen Bezugspersonen oder dem oder der nicht im Haushalt lebenden Lebenspartner bzw. Lebenspartneringesundheitliche Versorgung inklusive des Weges zur Corona-Schutzimpfung und zu Testungen auf SARS-CoV-2

- Deckung religiöser Grundbedürfnisse
- Versorgung von Tieren
- Berufliche Zwecke und Ausbildungszwecke, sofern erforderlich
- Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung
- Wahrnehmung von unaufschiebbaren behördlichen oder gerichtlichen Wegen
- Teilnahme an gesetzlich vorgesehenen Wahlen
- Betreten von bestimmten Kundenbereichen
- Zur Teilnahme an bestimmten Zusammenkünften, wie u.a. Begräbnisse oder Demonstrationen.

Personen mit gültigem 2-G-Nachweis
Für die Gastronomie gibt es eine Sperrstunde ab 23 Uhr.

Kundenbereiche, Handel & Dienstleistungen:
- Betriebsstätten des Handels sowie körpernaher Dienstleistungen, Freizeiteinrichtungen und Kultureinrichtungen dürfen nur mit gültigem 2-G-Nachweis betreten werden.
- Betreiber haben eine:n COVID-19-Beauftragte:n zu ernennen sowie ein COVID-19 Präventionskonzept zu erstellen.
- Ausnahmen der 2-G-Pflicht bilden Betriebsstätten der Grundversorgung. Auch Hier müssen Kundinnen und Kunden eine FFP2-Maske tragen z.B.:
- öffentliche Apotheken
- Lebensmittelhandel und bäuerliche Direktvermarkter
- Drogerien und Drogeriemärkte
- Banken
- Tankstellen

Schule:
- Details dazu finden Sie auf der Homepage des Bildungsministeriums

Ort der beruflichen Tätigkeit:
Am Arbeitsort besteht weiterhin die 3-G-Pflicht.
In allen geschlossenen Räumen ist eine FFP2-Maske verpflichtend, sofern keine anderen geeigneten Schutzvorrichtungen vorhanden.
Es wird grundsätzlich eine Home-Office Regelung empfohlen.


Gastronomie:
- Generelles Verbot von Nachtgastronomie inkl. Apres-Ski
- Generelles Verbot von Stehgastronomie
- Generelles Verbot von Barbetrieb
- Die Abholung von Speisen und Getränken ist auch für ungeimpfte Personen möglich. Hierbei gilt eine FFP2 Maskenpflicht.

weitere Informationen unter www.sozialministerium.at

Grüner Pass:
- Gültigkeit für 270 Tage nach der 2. Impfung, danach braucht es eine 3. Dosis für ein gültiges Zertifikat (tritt am 06.12.2021 in Kraft).
- Für Janssen-Geimpfte gilt ab 03.01.2022: Es braucht eine 2. Dosis für einen gültigen Grünen Pass.

IMPFUNG
Bitte nützen Sie das Impfangebot bei unserer Ärztin Dr. Witsch, Anmeldung über www.Impfung.at

Sehr gerne hilft die Gemeinde beim ANMELDEN!!!

Oder nutzen Sie das Angebot vom Impfbus - Impfung ohne Anmeldung! Notruf Niederösterreich!
Termine und Standorte


Jede Impfung zählt!!!


Bitte nutzen Sie, zum Schutz von uns allen die Impfangebote und bleiben Sie gesund!

Ihre Beate Jilch
Bürgermeisterin




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