Örtliches Entwicklungskonzept
Der Auftrag zur Konzeptarbeit wurde im Vorjahr mit einem einheitlichen Beschluss des Gemeinderates an die Landschaftplaner.at ZT-GmbH übergeben, für uns zuständig DI Armin Haderer.
Am 4. 3. 2021 wurde von der Marktgemeinde eine Bausperre gemäß § 26 (1) NÖ ROG 2014 idgF für Widmungsarten Bauland Wohngebiet und Bauland Kerngebiet erlassen. (genauere Erklärungen im Anhang - PDF)
Wichtig war uns von Gemeindeseite:
Maßnahmen zur Mobilisierung bestehender Baulandreserven
sozial verträgliches Wachstum
Rücksichtnahme auf gewachsene Ortsstrukturen
Raumordnung im landschaftsplanerischen Kontext
Klimawandelanpassung
Maßnahmen zur Verkehrsbeschränkung
Folgendes wird gerade abgearbeitet: = wichtig für Entscheidungsgrundlagen
Grundlagenerhebung
Energie und Klima
Siedlungskonzepte
Infrastrukturkonzept
Betriebstätten Konzept
Landschaftskonzept
Energiekonzept
Uns ist wichtig die Einbindung der Bevölkerung, deshalb wurde mit den Landschaftsplanern bei Vertragsabschluss 2021 vereinbart:
Präsentation des Vorschlages* im Gemeinderat mit Einarbeitung von zusätzlichen Anregungen oder Veränderungen.
Präsentation des Vorschlages* der Bevölkerung mit Einbindung der Bevölkerung + Workshops mit der Bevölkerung, + Fragebogen;
*Vorschlag ist jederzeit veränderbar! Noch keine Fixierung!
Ziel ist ein gemeinsames Entwicklungskonzept für unsere Gemeinde. Die Aufbereitung und Präsentation erfolgt in der Gemeindezeitung und auf der Homepage der Marktgemeinde Atzenbrugg.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser Zusammenfassung eine Grundlage an Informationen für unser ÖEK geben und Sie über die nächsten Schritte, welche geplant sind, informieren.
Genauere Informationen und Erklärungen finden Sie auf der PDF im Anhang.
HIER FINDEN SIE DAS PDF!
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