Atzenbrugg




Aus dem Gemeinderat




 

Gemeinderat 15. Dezember 2022


In der Gemeinderatssitzung vom 15. Dezember 2022 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

Auftragsvergaben Kindergarten/TBE: Folgende Nachträge wurden vergeben:
Trockenbau Wände/Decken - Fa. THT Trockenbau GmbH, 3454 Reidling
Zaun und Außentüren - Fa. Strug & Graf GmbH, 3452 Trasdorf
Einbaumöbel - Fa. Tischlerei Andreas Widhalm, 3762 Oedt/Wild
Fixverglasung - Fa. Leopold Lunzer GmbH, 3580 Horn

Verordnung Begegnungszone: Der Bereich beim neuen Kindergarten - Zufahrt und Parkplatz - wird als Begegnungszone mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h verordnet.

Löschungserklärungen: Bei den Liegenschaften Rauch (Trasdorf) und Grand (Moosbierbaum) wird das Wiederkaufsrecht der Gemeinde aufgrund der bereits vorhandenen Bebauung im Grundbuch gelöscht.

Abwasserverband an der Traisen - Änderung: Die Bürgermeisterin berichtet, dass der gesamte Mitgliedsbeitrag des Verbandes im Geschäftsjahr 2023 erhöht wird. Satzungsgemäß werden die Beiträge aufgrund der Bevölkerungszahlen aufgeteilt.

Tullnerfelder Verwaltungsgemeinschaft - Änderung: Die Gemeinde Perschling tritt der Tullnerfelder Verwaltungsgemeinschaft per 01.01.2023 bei.

Investitionsbeitrag HAK/HAS Tulln: Der Investitionsbeitrag für die HAK/HAS wird wieder von der Gemeinde übernommen. Für die Schüler der 9. Schulstufe wird der Betrag direkt auf das Konto der Stadtgemeinde Tulln angewiesen und für alle anderen Schüler der bezahlten Investitionsbeitrag von je € 213,00 den betroffenen Eltern über Ansuchen durch Anweisung refundiert.

Beiträge Musikschule Tulln: Die Bürgermeisterin berichtet die Musikschul-Beiträge für das Schuljahr 2022/2023 indexangepasst erhöht wurden. Die Einzelstunde kostet nunmehr € 144,00, die Staffelung der Preise bzw. Gemeindeförderung in allen Filialgemeinden wird demnach angepasst.

Subvention Blasmusik: Der Blasmusik Heiligeneich wird vereinbarungsgemäß die jährliche Subvention aufgrund des Personenstandes in der Höhe von € 3.491,00 gewährt.

Werkvertrag Dr. Nentwich: Für die Durchführung der Totenbeschau wurde ein Werkvertrag von Dr. Nentwich abgeschlossen.

Rattenbekämpfung: Aufgrund des in letzter Zeit wieder vermehrten Rattenaufkommens wird im gesamten Gemeindegebiet wieder eine großflächige verpflichtende Rattenbekämpfungsaktion durch die Fa. Singer durchgeführt.

Bilanz Schloss GmbH: Die Bilanz 2021 und den Geschäftsbericht der Schloss Atzenbrugg Instandhaltungs- und Betriebs Ges.m.b.H. wurden vom GR genehmigt.

Gebührenanpassungen: Wie bereits im Prüfbericht der NÖ Landesregierung vom 16.12.2020 angemerkt, sollten die Abgabentarife ab aufgrund der Indexsteigerungen angepasst werden. Zur Abmilderung der Teuerung treten diese Änderungen erst mit 1.7.2023 in Kraft, mit Ausnahme der Wasserabgabenordnung (ab 1.1.2023).
Hundeabgabe: für Nutzhunde jährlich € 6,54 pro Hund
für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffällige Hunde nach §§ 2 und 3 NÖ Hundehaltegesetz jährlich € 150,00 pro Hund
für alle übrigen Hunde jährlich € 50,00 für den 1. Hund und jeweils € 75,00 für jeden weiteren Hunde

Aufschließungsabgabe: Der Einheitssatz für die Berechnung der Aufschließungsabgabe wird mit 1. Juli 2023 mit € 595,00 für das gesamte Gemeindegebiet festgesetzt.

Kanalabgabenordnung: Die Einheitssätze für die Berechnung der Kanaleinmündungsabgaben mit 1. Juli 2023:
Mischwasserkanal € 22,80
Schmutzwasserkanal € 15,50
Regenwasserkanal € 4,30
Einheitssatz zur Berechnung der Kanalbenützungsgebühr (ab 1. Juli 2023): € 2,90
Werden von einer Liegenschaft in das Kanalsystem Schmutzwässer und Niederschlagswässer eingeleitet, so gelangt in diesem Fall ein um 10% erhöhter Einheitssatz zur Anwendung.

Wasserabgabenordnung Der Einheitssatz wird mit 1. Jänner 2023 für die Berechnung der Wasseranschlussabgaben mit € 9,50 festgesetzt.
Bereitstellungsgebühr € 32,00 pro m³/h
Wasserbezugsgebühr € 2,40 pro m³

Friedhofsgebührenordnung: Die Tarife werden mit 1. Juli 2023 wie folgt angepasst:
Grabstellengebühren
1.) Die Grabstellengebühren für die Überlassung des Benützungsrechtes auf 10 Jahre bei Erdgrabstellen und Urnennischen, auf 20 Jahre bei Urnenstelen bzw. auf 30 Jahre bei Grüften beträgt für:
a) Erdgrabstellen (Reihengräber, Familiengräber)
1.) zur Beerdigung bis zu 2 Leichen und Urnen € 220,00
2.) zur Beerdigung bis zu 4 Leichen und Urnen € 400,00
b) Erdgrabstellen mit vorgefertigten Fundamenten und Wegen (im neuen Friedhofsteil) 1.) zur Beerdigung bis zu 2 Leichen und Urnen € 500,00
2.) zur Beerdigung bis zu 4 Leichen und Urnen € 700,00
c) sonstige Grabstellen:
1.) Gruft zur Beisetzung bis zu 3 Leichen und Urnen € 1.800,00
2.) Gruft zur Beisetzung bis zu 6 Leichen und Urnen € 3.600,00
3.) Urnennischen für 2 Urnen € 500,00
4.) Urnenstelen für Urnen € 1.800,00
2.) Für Grabstellen in besonderer örtlicher Lage bzw. mit besonderer Ausgestaltung werden zu den Grabstellengebühren nach Absatz 1 folgende Zuschläge zu den jeweiligen Gebührensätzen verrechnet:
a) Für Randgräber 5 % Zuschlag
b) Für Eckgräber 10 % Zuschlag
c) Für Gräber an Friedhofsmauer 10 % Zuschlag
Verlängerungsgebühren
1.) Für Erdgrabstellen und sonstige Grabstellen, für die ein erstmaliges Benützungsrecht mit der Dauer von 10 Jahren festgesetzt wurde, wird die Verlängerungsgebühr (für die weitere Verlängerung des Benützungsrechtes auf jeweils 10 Jahre) mit dem gleichen Betrag festgesetzt, der für solche Gräber als Grabstellengebühr zu entrichten ist.
2.) Für sonstige Grabstellen, für die ein erstmaliges Benützungsrecht mit der Dauer von 20 Jahren festgesetzt wurde, wird die Verlängerungsgebühr (für die weitere Verlängerung des Benützungsrechtes auf jeweils 10 Jahre) mit € 700,00 festgesetzt.
3.) Für sonstige Grabstellen, für die ein erstmaliges Benützungsrecht mit der Dauer von 30 Jahren festgesetzt wurde, wird die Verlängerungsgebühr (für die weitere Verlängerung des Benützungsrechtes auf jeweils 10 Jahre) mit einem Drittel des Betrages festgesetzt, der für solche Gräber als Grabstellengebühr zu entrichten ist.
Beerdigungsgebühr
1. Die Beerdigungsgebühr (für das Öffnen und Schließen der Grabstelle und die Bereitstellung des Versenkungsapparates) beträgt bei der
a) Beerdigung einer Leiche in einem Erdgrab € 500,00
b) Beerdigung einer Urne in einem Erdgrab für Leichen € 220,00
c) Beerdigung einer Urne in einem Erdgrab für Urnen € 220,00
d) Beisetzung einer Leiche in einer Gruft € 750,00
e) Beisetzung einer Urne in einer Gruft für Leichen € 300,00
f) Beisetzung einer Urne in einer Urnennische € 220,00
g) Beisetzung einer Urne in einer Urnenstele € 220,00
2. Die Beerdigungsgebühr von Leichen von Kindern beträgt die Hälfte der im Absatz 1 festgesetzten Gebührensätze.
3. Bei Erdgräbern mit Deckel (blinde Gruft) erhöht sich die jeweilige Gebühr nach Absatz 1 um € 900,00.
4. Bei Beerdigungen außerhalb der Dienstzeit (Freitag ab 12:00 Uhr, Samstag, Sonn- und Feiertag) erhöht sich die jeweilige Gebühr nach Absatz 1 um 20%.

Beitrag Kindergarten/TBE: Ab 1. Juli 2023 werden der Bastelbeitrag auf € 15,00 pro Monat und der Essensbeitrag auf € 4,00 pro Portion erhöht.

Richtlinien Gemeindeförderung Alternativenergie: Ab 1. Juli 2023 werden die Richtlinien zur Förderung von Alternativenergie geändert. Wärmepumpen werde nur mehr in Neubauten in Verbindung mit einer PV-Anlage gefördert und PV-Anlagen müssen eine Mindestgröße von 4 kWp aufweisen.

Es wurde der Grundsatzbeschluss gefasst, jährlich im September die Gebührensätze zu evaluieren und allenfalls indexgemäß anzupassen.

Voranschlag: Der 1. Nachtragsvoranschlag 2022, der Voranschlag für das Haushaltsjahr 2023 samt Dienstpostenplan und der Abänderung der Verordnung über die Funktionsdienstposten wurden beschlossen.

Übernahme ins und Auflassung von öffentlichem Gut: Aufgrund eines vorliegenden Teilungsplans sind in der KG Trasdorf Teilflächen ins öffentliche Gut zu übernehmen bzw. aus dem ÖG zu entwidmen.

Schenkungsvertrag Betriebsgebiet Trasdorf: Aufgrund einer Grünlandteilung werden die künftigen Abtretungsflächen bereits der Gemeinde überlassen und ins öffentliche Gut gewidmet.

Brief Fam. Thallauer: Das Umwidmungsansuchen der Fam. Thallauer wird aufgrund der negativen Stellungnahme von Raumplaner DI Haderer abgelehnt.

Fischereilizenz 2023: Die Revierordnung wurde abgeändert, Aufsichtspersonen sind Franz Stadler und Christoph Sallfert. Die Anzahl der Fischerkarten wird mit 45 limitiert überarbeitet werden, der Preis für Gemeindebürger (Hauptwohnsitz) wird mit 120 €, für auswärtige Fischer mit 190 €, festgesetzt.

Vereinbarung trivium: _Eine Vereinbarung mit der trivium GmbH & Co Ertragswerte 58 KG, welche die Bebauung auf den "Lintner-Gründen" in Trasdorf regelt, wurde beschlossen.

Benützungsvereinbarung, KG Trasdorf: Mit Grundeigentümer Andreas Geiger wurde eine Vereinbarung zur unentgeltlichen Nutzung der abgetretenen Grundfläche zu genehmigen bis zur Notwendigkeit für den Straßenausbau (Hinterer Garten) getroffen.

Auftragsvergabe Regenrückhaltebecken, KG Trasdorf: Für die Sanierung bzw. Neugestaltung des Rückhaltebeckens im Tal wurde die Fa. Rauner beauftragt.

Protokoll




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