Atzenbrugg





 

Kundmachung Nationalratswahlen


Gemäß § 15 Abs. 5 der NR-Wahlverordnung 1992 werden nachstehend die Namen der Mitglieder der Gemeinde- und Sprengelwahlbehörden sowie der besonderen Wahlbehörde für die NR Wahl 2024 verlautbart:
Kundmachung



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