Subventionierung der Kanalbenützungsgebühr für Hochwasserbetroffene
Der Gemeinderat fasste in seiner Sitzung am 11. November 2024 den Beschluss, jenen Abgabenpflichtigen eine Erleichterung zu gewähren, deren Häuser durch das Hochwasser betroffen sind.
Diese Unterstützung gilt einerseits für jene Liegenschaften, die derzeit nicht nutzbar (bewohnbar) sind sowie andererseits für Objekte, deren Kanalnutzung aufgrund der Grundwassersituation nur eingeschränkt bzw. erschwert möglich ist. Diese Regelung gilt vorerst für 2 Quartalsvorschreibungen (IV/2024 und I/2025) und nur für Privathaushalte.
Um diese Subvention in Anspruch zu nehmen, ersuchen wir Sie, ausschließlich mit dem am Gemeindeamt aufliegenden Formular bzw. zum Download, um Refundierung der Kanalbenützungsgebühren für das laufende Quartal anzusuchen.
(Es sei hingewiesen, dass die vom GVU Melk übermittelte Vorschreibung für das aktuelle Quartal vollständig einzuzahlen ist.)
Ansuchen
zurück