Perschling-Dammsanierungen
Hochwasserschutzprojekt in Detailplanung
In einer Sitzung des Wasserverbandes "Perschling-Unterlauf" wurde über den Stand der laufenden Sanierungs- und Schutzmaßnahmen berichtet.
Im Zuge des Hochwassers im September 2024 kam es bekanntlich im Bereich des Wasserverbands zu zwei Dammbrüchen an den Hochwasserschutzanlagen.
Laut Auskunft der Abteilung Wasserbau des Amtes der NÖ Landesregierung wurden diese Schadstellen auf Anordnung der zuständigen Behörden bereits saniert. Die entstandenen Kosten dieser Sofortmaßnahmen von ca. 430.000 Euro werden vom Land Niederösterreich getragen.
Um Schadensausweitungen, insbesondere bei Dammanrissen, zu vermeiden, laufen zudem weitere Sofortmaßnahmen, etwa die Wiederverschließung der Dammöffnung im Bereich Pischelsdorf, die Beseitigung von Verklausungen in der alten Perschling oder Entwässerungsmaßnahmen im linken Vorland im Bereich Moosbierbaum. Der Großteil dieser Maßnahmen wurde ebenfalls bereits abgeschlossen. Die Kosten dafür in Höhe von 960.000 Euro werden zu gleichen Teilen vom Bund, dem Land NÖ und dem Wasserverband finanziert. Insgesamt wurden also bereits 1,4 Mio. Euro in die Sofortmaßnahmen investiert.
Parallel zu diesen Sofortmaßnahmen läuft auch die Detailplanung zum von der BH Tulln im Jahr 2023 wasser- und naturschutzrechtlich bewilligten Hochwasserschutzprojekt (betrifft den Bereich Atzenbrugg bis zur Donaueinmündung) auf Hochtouren. Nächste Schritte sind geotechnische Untersuchungen (etwa nach alten Kriegsrelikten) sowie anstehende Vermessungen. Für die Realisierung wurde ein Gesamtinvestitionsvolumen von 11 Mio. Euro veranschlagt. Die darin enthaltenen Bundes- und Landesmittel stehen zur Verfügung. Im Bereich der alten Perschling wurden notwendige Vorarbeiten bereits realisiert. Das Hochwasserschutzprojekt sieht insbesondere folgende Maßnahmen vor:
Dammsanierung samt erforderlichen Dammaufhöhungen,
Ertüchtigung des Abflussquerprofils,
ökologische Strukturierung zur Herstellung der Fischpassierbarkeit.
Für den darauffolgenden dritten Schritt des Hochwasserschutzes (nach Sofortmaßnahmen und Umsetzung des bewilligten Projekts) laufen Vorplanungen. Dabei geht es um weitergehende Schutzmaßnahmen wie Sekundärdämme oder Retentionsflächen. Dabei werden auch die Erkenntnisse aus dem Hochwasserereignis im September 2024 berücksichtigt.
Info bezüglich Steinwurf:
In den letzten Tagen taucht immer wieder folgende Frage auf:
"Warum wird bei unserer Seite in Atzenbrugg beim Perschlingdamm kein Steinwurf gemacht? Ist die Atzenbrugger Gemeindebevölkerung weniger wert als Michelhausen…
Solche Aussagen verunsichern und tragen dazu bei, dass bei vielen, betroffenen Bürgern Angst geschürt wird und Arbeiten, welche in dieser Zeit getätigt wurden, in ein schlechtes Licht gerückt werden.
Natürlich haben wir uns erkundigt, warum die Ausführungen unterschiedlich durchgeführt wurden.
Der zuständige Geologe war auch heute Montag, 24.03.2025 bei uns vor Ort und wir haben nochmals ausführlich die getätigten Sanierungsmaßnahmen besprochen.
Die Antworten von unserem Geologen möchte wir Ihnen hiermit zur Kenntnis bringen:
"Im Rahmen der zurzeit stattfinden Sofortmaßnahmen werden die beim Hochwasser 2024 abgerutschten Böschungen saniert, um den statisch und hydraulisch erforderlichen Dammquerschnitt wiederherzustellen. Die geschwächten Böschungen werden zuerst vom Geotechniker begutachtet und - je nach Größe des Schades und des Gefährdungspotential für das Hinterland - abgetragen und mit geeignetem Schüttmaterial (gering durchlässig, gut verdichtbar und hohe Scherfestigkeit) neu lagenweise aufgebaut, oder nur lokal saniert.
In jenen Bereichen, wo der Dammfuß für den Wiederaufbau der Böschung nicht ausreichend standsicher bzw. der Untergrund nicht tragfähig ist, werden zur Fußsicherung Steinschlichtungen (sog. Reibungsfüße) hergestellt, die aber aus geotechnischer Sicht im Rahmen dieser Sofortmaßnahmen nicht überall notwendig sind.
Am rechtsufrigen Damm auf der Mitterndorfer Seite wurde aufgrund der geringen Standsicherheit des Böschungsfußes eine Steinschichtung zur Stützung des Böschungsfußes eingebaut, die aber am linksufrigen Damm nicht notwendig war. In diesem Bereich wies der Damm lokale Abrutschungen der Böschungsoberfläche auf, die zudem größtenteils unterhalb vom Niveau des Hinterlandes (luftseitiges Gelände) lagen. Aus diesem Grund wurde im Zuge der Sofortmaßnahmen auf dieser Seite nur die abgerutschte Böschungsoberfläche saniert und der Dammquerschnitt oberhalb vom landseitigen Geländeniveau wiederhergestellt.
Weitere Maßnahmen zur Sicherung der Böschungsfuße sowie zur Abdichtung und Profilierung der Bestandsdämme werden im Zuge des generellen Sanierungsprojektes umgesetzt."
Wir hoffen, dass diese Stellungnahme Unklarheiten aus dem Weg räumt.
Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Beate Jilch

zurück