Atzenbrugg




Gemeinde-News




 

ÄNDERUNG DES ÖRTLICHEN RAUMORDNUNGSPROGRAMMS


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Die Marktgemeinde Atzenbrugg beabsichtigt die Neuerstellung des örtlichen Raumordnungsprogramms (ÖROP 2022).

Das Raumordnungsprogramm beinhaltet einen Flächenwidmungsplan sowie ein örtliches Entwicklungskonzept (ÖEK) gem. §13 NÖ Raumordnungsgesetz 2014.
Der Entwurf zur ÖROP-Änderung wird gemäß § 24 Abs. 5 NÖ Raumordnungsgesetz 2014 durch sechs Wochen, das ist in der Zeit vom 09. August bis 20. September 2023, im Gemeindeamt während der Amtszeiten zur allgemeinen Einsicht aufgelegt.
Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflagefrist zum Entwurf oder zur Änderung des örtlichen Raumordnungsprogramms schriftlich Stellung zu nehmen.
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