Atzenbrugg




Corona-Infos




 

Grüner Pass – Änderungen im Sommer 2022


Einfacher und verständlicher durch Entfall der Mindestabstände

Seit Anfang Juli werden zahlreiche Impfzertifikate neu ausgestellt, da die bisher vorgeschriebenen Mindestabstände zwischen den Impfdosen entfallen. Die Impfzertifikate bilden dann genau die Anzahl der bereits erhaltenen Impfungen ab. Das gilt für die Zertifikate von Personen, die den bisher gesetzlich vorgesehenen Mindestabstand zwischen Impfdosen unterschritten haben. Sie erhalten nun einen Nachweis über alle erhaltene Impfungen.

Ende der Übergangszeit für geimpfte Genesene
Am 11. September 2022 endet die Übergangszeit für die Impfzertifikate von geimpften Genesenen:
Die Genesung entfällt aus dem Impfzertifikat, es werden nur noch die erfolgten Impfungen abgebildet. Personen, die ein Impfzertifikat für geimpfte Genesene (1/1, 2/1, 3/1, …) haben, erhalten ein reguläres Impfzertifikat über die erhaltenen Impfdosen. Zertifikate für geimpfte Genesene bleiben bis dahin aber gültig.

Damit wird auf die aktuellen Anwendungsempfehlungen des NIG nachgekommen. Eine erfolgte Infektion mit SARS-CoV-2 verursacht demnach keine dauerhafte Immunität. Somit hat eine Genesung auch keine Auswirkung auf die Anzahl der Impfungen, sondern lediglich auf den empfohlenen Zeitpunkt der nächsten Impfung.



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